Hier einige Übersichts-Informationen zu unserer Landesgruppe:

Grundsätzlich ist per Satzung des BKJPP jedes Mitglied des BKJPP auch automatisch Mitglied in der jeweiligen Landesgruppe (richtet sich nach dem Wohnort des Mitgliedes): Hierfür wird ein Mitgliedsbeitrag von maximal 75% des Bundesbeitrages erhoben.

 

Immer 4mal im Jahr laden wir unsere bayerischen Mitglieder zu den stattfindenden Landesgruppentreffen ein (das nächste wird am Samstag, 20. Juni 2015 in Nürnberg sein, Einladung kommt rechtzeitig).

 

Die Mitgliedsumlagen der bayerischen Regionalgruppe werden vor allem für die Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben (s.u.) durch unsere ansonsten ehrenamtlichen Vorstände verwendet, die eine Aufwandsentschädigung für Auswärtstermine nötig macht, da sie in dieser Zeit nicht in ihrer Praxis sein können.

 

Unsere Vorstände vertreten unsere regionalen Interessen gegenüber der BKJPP- Bundesebene, gegenüber den standes- und gesundheitspolitischen Gremien auf Landesebene, der Landesärztekammer, der kassenärztlichen Vereinigung (Landesebene) und den Landesverbänden der Krankenkassen.

Wir verstehen uns als Interessengemeinschaft von i.d.R. in einer Praxis niedergelassenen, selbstverantwortlichen, in freier Unternehmerschaft tätigen KJPP mit aktuell rund 100 Mitgliedern und fühlen uns schwerpunktmäßig für diese Gruppierung zuständig und unterstützen uns gegenseitig in unserem Arbeitsalltag.

 

Wir treffen uns, wie bereits erwähnt, in der Regel 1mal im Quartal in einer bayerischen Stadt (meist München oder Nürnberg), um uns über die wichtigsten anstehenden Dinge persönlich auszutauschen. Weiter erfolgen nach Bedarf Rundmails durch die Vorstände mit den wichtigsten aktuellen Informationen.

 

Es gibt ein „Mentorensystem“ gerade bzgl. der Beratung neu Niedergelassener (bzw. derjenigen, die dies planen), natürlich dürfen sich aber alle jederzeit mit Fragen an den Vorstand bzw. dasjenige Mitglied wenden, das sich mit der angefragten Thematik besonders gut auskennt (Arzneimittel, Regresse, etc.).

 

Für die Mitgliedschaft in der LG Bayern wird, wie Sie ja bereits wissen, ein Jahresbeitrag erhoben (aktuell 375 € pro Vollzulassung, „Härtefälle“ können beantragt werden), der wie erwähnt für die Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter verwandt wird, wenn sie in Gremien und Ausschüssen für den Regionalverband tätig sind.

 

Büro Bayern

Falkenstr. 34

81541 MÜNCHEN

tel:  089 | 4899 80-37

fax: 089 | 4899 80-48

 

email: mail [at] bkjpp-bayern.de

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